Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Kompletter Leitfaden für Anbieter von Touren und Aktivitäten

Sehbehinderter Mann liest ein Braille-Buch mit Kopfhörern vor einem Computer, was Zugänglichkeitshilfen und -methoden wie Screenreader repräsentiert, die für die digitale EAA-Konformität entscheidend sind.

Stößt deine Unternehmenswebseite für Touren- und Aktivitäten ungewollt Kundschaft ab? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit Ende Juni 2025 in Kraft ist, veranlasst viele in unserer Branche, ihre Online-Strategie zu überdenken. Betrachte das BFSG nicht nur als eine weitere Pflicht, die es zu erfüllen gilt, sondern als eine strategische Chance, deine digitalen Türen weiter zu öffnen als je zuvor. Es ist eine echte Chance, Kundschaft hinzuzugewinnen, das Online-Erlebnis für alle Besucher*innen zu verbessern und sicherzustellen, dass dein Unternehmen auf eine zunehmend integrative Welt vorbereitet ist.

Für einige wird sich ein „Gesetz zur Barrierefreiheit“ furchteinflößend anhören, oder sogar vielleicht langweilig. Doch was, wenn die Umsetzung des BFSG ein genialer unternehmerischer Schritt wäre, der einen potenziellen Markt von rund 135 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU erschließen könnte? In diesem Leitfaden wollen wir dir Folgendes bieten:

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen, von der Anwendbarkeit des BFSG in bestimmten Regionen bis hin zu den Folgen einer Nichteinhaltung.
  • Eine unkomplizierte Erklärung, was dieses Gesetz für Tour- und Aktivitätsanbieter bedeutet.
  • Klare, umsetzbare Schritte und bewährte Methoden, die dir helfen, die BFSG-Standards zu erfüllen.
  • Einen Einblick, wie innovative Tools – wie die BFSG-konformen Buchungs-Widgets und der Website-Builder von Regiondo – dir helfen können, die Anforderungen schnell und einfach zu erfüllen.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Antworten auf all deine Fragen

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist sozusagen das EU-weite Regelwerk für Barrierefreiheit – eine Art „einheitliches Barrierefreiheits-Handbuch“ für alle Mitgliedsstaaten. Seit 2019 sorgt es dafür, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Services ganz entspannt nutzen können – egal ob Webseiten, Buchungsplattformen, Geräte oder Apps. Gleichzeitig macht das Gesetz das Leben für Anbieter und Anbieterinnen einfacher, indem es die Regeln verschiedener Länder auf einen Nenner bringt.

Wer muss das BFSG 2025 beachten? 

Kurz gesagt: Fast alle, die Produkte oder Services anbieten, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind. Speziell für dich mit einem Unternehmen für Touren und Aktivitäten heißt das: Deine Buchungswebseiten und mobilen Buchungs-Apps fallen direkt unter das BFSG.

Egal, wo dein Unternehmen sitzt – wenn du online Kundschaft erreichst, die in der EU lebt, gilt das BFSG für dich. Wichtig also, auch wenn du außerhalb der EU bist.

Gilt das BFSG auch im Vereinigten Königreich?

Das ist eine häufige Frage, und die Antwort ist ein bisschen knifflig. Nach dem Brexit muss das Vereinigte Königreich das BFSG nicht übernehmen, sondern hat eigene Gesetze, wie den Equality Act von 2010 und die Accessibility-Regeln für den öffentlichen Sektor von 2018.

Aber: Wenn du als britischer Anbieter Kundschaft aus der EU hast, musst du dich für diese Services trotzdem ans BFSG halten. Warum? Weil das Gesetz sich nicht an deinen Firmensitz richtet, sondern an den Wohnort deiner Kundschaft. Es wäre unpraktisch, zwei verschiedene Webseitenstandards zu unterhalten, und die Übernahme der BFSG-Leitlinien kommt allen Nutzer*innen zugute und entspricht den britischen Gleichstellungsgesetzen.

Vielfältiges Team arbeitet in einem barrierefreien Büro zusammen, wobei ein Mann im Rollstuhl aktiv an einem Laptop arbeitet, was die EAA-Konformität und inklusive Arbeitsplätze im Tourismussektor veranschaulicht.

Gilt das BFSG auch für Nicht-EU-Länder (z. B. USA, Kanada, Australien)?

Ja, das ist der Fall. Der Grundsatz, der für Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich gilt, erstreckt sich auf alle Unternehmen, die Dienstleistungen für Personen mit Wohnsitz in der EU anbieten – unabhängig davon, wo sich der Unternehmenssitz befindet.

Wenn dein Unternehmen für Touren und Aktivitäten beispielsweise in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland oder einem anderen Nicht-EU-Land ansässig ist und du deine Dienstleistungen an Verbraucher*innen in der EU vermarktest und verkaufst, müssen diese Angebote den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen. Kurz gesagt: Der Geltungsbereich des BFSG richtet sich nach dem Standort der Kundschaft – nicht nach dem Standort deines Unternehmens.

Müssen Kleinstunternehmen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen?

Das BFSG sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor – also Dienstleistungsanbieter mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Wenn dein Unternehmen in diese Kategorie fällt, bist du formal nicht verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen des Gesetzes umzusetzen. Beachte jedoch: EU-Mitgliedstaaten können beschließen, Kleinstunternehmen trotzdem in ihre nationale Gesetzgebung einzubeziehen. Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht lohnt es sich, Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen. Eine barrierefreie Gestaltung verbessert das Nutzungserlebnis für alle und eröffnet dir Zugang zu einer breiteren Kundschaft.

Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? 

Das entscheidende Datum, das du dir merken solltest, ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Tag müssen Produkte und Dienstleistungen, die in der EU auf den Markt gebracht oder angeboten werden, den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG entsprechen. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass es zu einer Verlängerung der Frist kommt – Unternehmen hatten seit 2019 Zeit zur Vorbereitung.

Zwei junge Mädchen, eines im Rollstuhl, interagieren mit einer zugänglichen Informationstafel in einem Park, was barrierefreien Tourismus für Familien und Kinder symbolisiert.

Gibt es eine Übergangsfrist für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Der Stichtag 28. Juni 2025 gilt verbindlich für alle neuen oder aktualisierten Angebote. Das BFSG enthält jedoch Übergangsregelungen.

  • Bestehende Angebote (vor Juni 2025): Wenn dein digitales Angebot – z. B. eine Webseite oder App – bereits vor dem 28. Juni 2025 online war und seitdem nicht wesentlich verändert wurde, darfst du es weiterhin nutzen – bis zu einer größeren Aktualisierung oder spätestens bis zum 28. Juni 2030, je nachdem, was früher eintritt. Sobald jedoch eine relevante Änderung vorgenommen wird, musst du die Anforderungen sofort erfüllen.
  • Ältere Selbstbedienungsterminals: Geräte wie Ticketautomaten, die vor 2025 installiert wurden, haben eine längere Übergangsfrist – bis 2045 oder bis zum Ende ihrer Lebensdauer. Für die meisten Anbieter*innen von Touren ist das jedoch nicht relevant.

Die Übergangsfrist bedeutet nicht, dass du das Thema Barrierefreiheit wegen aufschieben solltest. Viele Unternehmen werden ihre Webseiten ohnehin vor 2030 aktualisieren – wer vorausschauend handelt, integriert Barrierefreiheit jetzt und spart später Aufwand.

Was passiert, wenn man die Vorgaben des BFSG nicht einhält?

Ganz ehrlich, es lohnt sich nicht, das Risiko einzugehen. Jedes EU-Land wird eigene Kontrollbehörden und Sanktionsmechanismen einführen. Mögliche Folgen sind unter anderem:

  • Geldstrafen: Je nach Land können diese von einigen Tausend Euro bis zu 50.000  € oder mehr betragen – bei schwerwiegenden Verstößen sogar über 100.000  €.
  • Tägliche Strafzahlungen: Falls Probleme nicht zeitnah behoben werden, sind Strafzahlungen von bis zu 1.000  € pro Tag möglich.
  • Umsatzbezogene Bußgelder: Für größere Unternehmen kann auch ein Prozentsatz des Jahresumsatzes als Strafe verhängt werden – in einigen Ländern bis zu 5  %.
  • Andere Maßnahmen: Dazu gehören öffentliche Hinweise auf Verstöße („Naming and Shaming“), Anordnungen zur Unterlassung oder sogar zeitweise Betriebsverbote.

Neben finanziellen Risiken drohen auch Image-Schäden und rechtliche Schritte durch Interessenvertretungen oder Einzelpersonen. Und nicht zuletzt: Eine nicht barrierefreie Webseite schreckt potenzielle Kundschaft ab und sendet ein negatives Signal.

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Compliance mit BFSG für Webseiten und digitale Dienstleistungen: Die wichtigsten Grundsätze

Das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist es, sicherzustellen, dass deine Online-Dienste für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Aber woran erkennst du, ob deine Webseite diese Anforderungen erfüllt?

Statt ein völlig neues Regelwerk zu erfinden, verweist das Gesetz auf bereits bestehende, international anerkannte Richtlinien: die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese dienen als konkrete Anleitung zur barrierefreien Gestaltung digitaler Inhalte.

Der Standard, den das BFSG anstrebt, ist WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Beachte, dass diese Richtlinien regelmäßig aktualisiert werden – ein Update auf WCAG 2.2 steht bevor. Die EU hat mit EN 301 549 einen offiziellen technischen Standard veröffentlicht, der WCAG de facto als Grundlage für das BFSG bestätigt.

Kurz gesagt: Wenn deine Webseite den Vorgaben von WCAG 2.1 AA entspricht, erfüllst du die Anforderungen des BFSG. Das ist der direkteste Weg zur rechtssicheren Umsetzung.

Was bedeutet das konkret für deine Webseite im Bereich Touren und Aktivitäten?

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer*innen wahrnehmbar sein. Das bedeutet z.  B., dass Bilder mit beschreibendem Alt-Text versehen werden, damit Screenreader sie interpretieren können. Auch Untertitel für Videos und Transkripte für Audioinhalte gehören dazu. Farbige Markierungen dürfen nicht die einzige Art sein, um Informationen zu vermitteln.
  • Bedienbarkeit: Alle interaktiven Elemente und Navigationen müssen vollständig nutzbar sein – auch ohne Maus. Deine Buchungsfunktion sollte tastaturbedienbar sein. Achte auch auf eindeutige Beschriftungen von Formularfeldern und textbasierte Fehlermeldungen, die von Screenreadern erfasst werden können.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Abläufe deiner Webseite müssen leicht verständlich und vorhersehbar sein. Nutze klare Sprache und eine einheitliche Navigation. Wenn dein Buchungsvorgang mehrere Schritte umfasst, führe die Nutzer*innen mit eindeutigen Hinweisen durch den Vorgang.
  • Robustheit: Deine Webseite oder App sollte zuverlässig mit unterschiedlichen Geräten und unterstützenden Technologien funktionieren – z.  B. mit Screenreadern oder Sprachsteuerung. Halte dich an moderne Webstandards wie HTML5 und ARIA-Rollen.

Ein weiterer praktischer Punkt des BFSG ist die Barrierefreiheitserklärung. Dabei handelt es sich um eine eigene Seite auf deiner Webseite, auf der du öffentlich machst, inwieweit dein Angebot den Anforderungen (z.  B. WCAG 2.1 AA) entspricht. Hier solltest du auch etwaige Einschränkungen nennen und eine Kontaktmöglichkeit für Nachrichten zur Barrierefreiheit anbieten.

Frau im Rollstuhl mit roten Rädern, die eine moderne, barrierefreie Rampe hinauffährt, was die erfolgreiche Umsetzung von universellem Design in öffentlichen Räumen für barrierefreien Tourismus demonstriert.

Bewährte Methoden für digitale Barrierefreiheit: Tipps für Anbieter*innen von Touren und Aktivitäten

Lass es uns noch einmal betonen: Die Einhaltung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bedeutet mehr als nur Regelkonformität – es geht darum, exzellenten Service zu bieten. Hier findest du eine kurze Checkliste mit Maßnahmen, die deine digitalen Angebote wirklich barrierefrei machen – orientiert an den WCAG 2.1 AA-Richtlinien:

  • Bilder und Medien beschreiben: Verfasse kurze Beschreibungen (Alt-Texte) für alle Bilder. Ergänze Videos mit Untertiteln und biete Transkripte für Audioinhalte an.
  • Ausreichender Farbkontrast: Stelle sicher, dass Texte deutlich vom Hintergrund abgehoben sind und gut lesbar bleiben. Vermeide es, Informationen ausschließlich über Farben zu vermitteln.
  • Nutzung per Tastatur ermöglichen: Deine Webseite muss vollständig ohne Maus nutzbar sein. Zeige klar an, welches Element gerade ausgewählt ist, und sorge dafür, dass Nutzer*innen nicht in der Navigation „stecken bleiben“ können.
  • Formulare nutzerfreundlich gestalten: Beschrifte alle Felder eindeutig (z.  B. „Name“, „E-Mail“), gib klare Hinweise zur Ausfüllung und nutze verständliche Fehlermeldungen in Textform.
  • Inhalte mit Überschriften strukturieren: Verwende sinnvolle Überschriften und Unterüberschriften, um Inhalte zu gliedern. Das hilft allen bei der Orientierung.
  • Einheitliches Design verwenden: Achte auf ein einheitliches Layout und Menüführung auf allen Seiten. Das schafft Vertrauen und vereinfacht die Navigation.
  • Spezialfunktionen zugänglich machen: Interaktive Elemente wie Kalender, Bildergalerien oder Karten müssen für alle nutzbar sein. Biete Alternativen per Tastatur und Steuerungsmöglichkeiten (z. B. Pause/Play bei Animationen) an.
  • Zeitvorgaben und Auto-Play vermeiden: Gib Nutzer*innen genügend Zeit für Eingaben oder biete Möglichkeiten zur Verlängerung. Autoplay für Videos oder Sounds solltest du möglichst vermeiden – oder klar steuerbar machen.
  • Website testen: Nutze Tools, um Barrieren zu erkennen. Probiere deine Website auch mal nur mit Tastatur oder einem Screenreader aus. Besser wäre es noch, wenn du dir Feedback von Menschen mit Behinderungen einholst.
  • Dazulernen und Verbessern: Barrierefreiheit ist kein Einmalprojekt. Halte dich über aktuelle Richtlinien (wie WCAG) auf dem Laufenden und arbeite kontinuierlich an Verbesserungen deiner Webseite.

Afroamerikanische Frau im Rollstuhl, die eine Online-Zahlung auf einem Laptop vornimmt, was zugänglichen E-Commerce und reibungslose Buchungserlebnisse für Reise- und Aktivitätsanbieter gemäß EAA unterstreicht.

BFSG-konform mit Regiondo: Die einfache Lösung für Anbieter*innen von Touren und Aktivitäten

Du fühlst dich überfordert? Die gute Nachricht: Du musst das nicht allein stemmen. Regiondo ist eine All-in-One-Buchungslösung für Anbieter*innen von Touren und Aktivitäten – mit dem klaren Ziel, dir die Einhaltung des BFSG so einfach wie möglich zu machen.

  • Regiondo-Buchungswidgets sind von Haus aus BFSG-konform: Im Gegensatz zu vielen anderen Systemen, die noch umstellen müssen, sind unsere einbindbaren Buchungs-Widgets barrierefrei entwickelt – von Anfang an. Als einzige Solution ermöglichen wir derzeit ein Buchungserlebnis, das alle Anforderungen des BFSG erfüllt: von korrekt beschrifteten Formularen und intuitiver Tastaturnavigation bis hin zu lesefreundlichen Schriften und hohem Kontrast. Mit Regiondo ist dein Buchungsprozess zukunftssicher.
  • Barrierefreie Websites mit dem Regiondo Website-Builder: Wenn du den Website-Builder von Regiondo nutzt, hast du einen klaren Vorsprung: Unsere Templates und das CMS sind auf Barrierefreiheit ausgelegt – auch ohne Programmierkenntnisse. Funktionen wie korrekte Überschriftenstruktur oder einfache Integration von Alt-Texten sind direkt enthalten.
  • Regelmäßige Updates und gezielter Support: Barrierefreiheit entwickelt sich weiter – genau wie unsere Widgets und Templates. So bleibst du automatisch auf dem neuesten Stand. Und wenn du Fragen hast, hilft dir unser Support-Team kompetent und zielgerichtet weiter.

Mit den BFSG-konformen Lösungen von Regiondo sparst du Zeit, Geld und Nerven – und kannst dich ganz auf das konzentrieren, was du am besten kannst: unvergessliche Erlebnisse schaffen. Wir kümmern uns um die technische Umsetzung einer barrierefreien Online-Präsenz.

Zwei Frauen arbeiten in einem Café mit einem Laptop zusammen, eine davon mit einer Armprothese, was unterschiedliche Fähigkeiten und eine inklusive Beteiligung im digitalen Bereich der Reiseveranstalter zeigt.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verändert die digitale Tourismuslandschaft grundlegend – und bietet dir als Anbieter*in eine klare Chance: Wer Barrierefreiheit aktiv in seine Online-Präsenz integriert, erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben und vermeidet Bußgelder, sondern erschließt auch neue Zielgruppen und stärkt langfristig das eigene Markenimage.

Bereit für eine barrierefreie Zukunft? Hier ist dein Action-Plan:

  • Überprüfe deine jetzige Webseite: Analysiere deine bestehende Webseite nach den BFSG-Vorgaben und den WCAG 2.1 AA-Kriterien. Behebe vorhandene Lücken vor dem 28. Juni 2025.
  • Regiondo als barrierefreie Lösung nutzen: Mit unserem BFSG-konformen Buchungs-Widget und dem Website-Builder machst du deine Online-Angebote schnell und einfach gesetzeskonform.
  • Dranbleiben und verbessern: Barrierefreiheit ist keine einmalige Maßnahme. Bleibe informiert, und hole regelmäßig Feedback von Nutzer*innen ein.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um sicherzustellen, dass deine Touren und Aktivitäten wirklich offen und zugänglich für alle sind. Regiondo unterstützt dich bei jedem Schritt, von der Bereitstellung normgerechter Technologie bis hin zu fachkundigem Support. Möchtest du unsere BFSG-gerechte Lösungen in Action sehen? Vereinbare noch heute einen Termin für eine kostenlose Produkttour, und entdecke, wie wir dir dabei helfen können, bessere Erlebnisse für alle deine Kunden und Kundinnen zu schaffen.

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